Elektrosmog oder besser die EMF-Umweltbelastung gliedert sich in 3 Bereiche,
„Elektrosmog“ muss immer als ganzheitliche Belastung gesehen werden. Die Betrachtung lediglich eines Bereiches z.B. der HF‑Belastung durch Mobilfunk ist unzulässig und genauso falsch, als würde man versuchen die Schädlichkeit des Rauchens nur einer einzigen Zigarettenmarke zuschreiben.
Wir unterstützen Sie bei der Messung, Reduktion und Elimination von elektrischen Feldern und bieten fundierte Hintergrundinformationen in Kooperation mit dem Arbeitskreis Elektrobiologie e.V..
Jahrelange, praktische Erfahrungen ermöglichen es der DGUHT geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und in Vorträgen und Seminaren weiterzugeben.
Oberstes Ziel bei der Errichtung und Renovierung von Häusern und Wohnungen, muss aus physikalischer Sicht die Feldfreiheit bzw. eine Feldarmut von technisch bedingten, physikalischen Feldern (= Elektrosmog) sein! Besonders zu berücksichtigen ist, dass die Ruhebereiche nur Feldbelastungen aufweisen, die in natürlichen Größenordnungen auftreten. Auch das Erdmagnetfeld darf keine Störungen aufweisen.
1. Die Elektrobiologische Gestaltung von Wohnungen und Häusern
Die elektrobiologische Untersuchung der Wohnung, des Hauses oder des Bauplatzes ist die Voraussetzung für die Erzielung einer feldarmen bzw. feldfreien Wohnsituation.
2. Das elektromagnetische Spektrum
Physikalische Umweltbelastungen weisen ein umfangreiches Spektrum auf, das von null Hertz bis in den mittleren Gigahertz-Bereich reicht. Im Einzelnen sind zu untersuchen:
Die Feldbelastungen sind einheitlich nach dem Standard der Elektrobiologie (=SEB) zu untersuchen.
3. Maßnahmen zur Feldreduktion bzw. Feldelimination
Maßnahmen zur Feldverringerung oder Feldbeseitigung dürfen nur von Fachleuten, die die Sanierungsmaßnahmen messtechnisch überprüfen können, ausgeführt werden. Änderungen und Eingriffe im Bereich der Elektroinstallation dürfen nur von zugelassenen Elektro-Fachleuten ausgeführt werden.
4. Nachkontrolle
Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen ist in einem bestimmten Zeitrahmen (= 3-6 Monate) zu kontrollieren.
5. Protokollierung
Die Protokollierung hat nach dem Standard der elektrobiologischen Messtechnik (= SEBM) zu erfolgen.
6. Standard der elektrobiologischen Messtechnik (SEBM).
Folgende physikalischen Parameter müssen erfasst werden.
7. Durchführung der elektrobiologischen Untersuchungen
Elektrobiologische Untersuchungen müssen von ausgebildeten Umweltfachleuten, das sind: Bau- und Elektrobiologen, Umweltingenieure, Bau- und Präventionsberater, die eine entsprechende Qualifizierung besitzen, durchgeführt werden.
Oberstes Ziel bei der Behandlung feldbelasteter Personen und chronisch Kranker ist, die technisch bedingten, physikalischen Emissionen soweit zu reduzieren, dass sie die Größenordnungen natürlicher Feldbelastungen nicht übersteigen!
Ein Präventionskonzept das sich diese Forderung zu eigen macht, ist gegenwärtig leider nicht umsetzbar, weil die Grenzwerte der 26. BImSchV millionenfach über den Werten liegen die biologisch wirksam sind! Um trotzdem für Betroffene befriedigende Ergebnisse erzielen zu können, hat der AK –PU einen Leitfaden entwickelt, der Bestandteil des Präventionskonzepts der DGUHT ist….
Der AK-Physikalische Umweltbelastungen (AK-PU) in der DGUHT
Datei herunterladen
Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit dem Handy
Datei herunterladen
Gesundheits- und umweltverträgliche Massen-Kommunikation mit Photonischen Netzen
Datei herunterladen
Gesundheitsexperten aus 20 Ländern warnen vor “Smart Meter”
Datei herunterladen
Ionisierende Strahlung
Datei herunterladen